Die Ausbildungsordnung verlangt von Ehrenamtlichen im Sanitätsdienst eine regelmäßige Fortbildung. Innerhalb von zwei Jahren müssen aktuell 16 Stunden alle 2 Jahre (Helferinnen und Helfer im Sanitätsdienst) und 30 Stunden jährlich (Rettungshelferinnen und -helfer) Fortbildung nachgewiesen werden.

In Gruppengrößen von bis zu 20 Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmern können die Ehrenamtlichen im Rahmen dieser Seminare ihr Fachwissen auffrischen und erfahren etwas über Neuerungen im Rahmen ihrer Aufgaben.

 

Kontakt

Servicestelle Ehrenamt

Telefon 02241 5969-7930
Telefax 02241 5969-7909

eMail

 

Teilnahmevorraussetzung ist eine abgeschlossene Einsatzkräfteausbildung und eine Fachdienstausbildung im Sanitätsdienst bzw. zur Rettungshelferin/zum Rettungshelfer.

  • 16 Stunden alle 2 Jahre (Helferinnen und Helfer im Sanitätsdienst)
  •  30 Stunden jährlich (Rettungshelferinnen und -helfer)
  • Allgemeines, Grundsätze, Rechtsfragen
  • Sprechfunk
  • Fahren mit Sonder- und Wegerechte
  • Materialkunde
  • Infusionen
  • Hygiene
  • Dokumentation im San-Dienst
  • Planung und Ablauf eines Sanitätsdienstes
  • Herz-Kreislauf
  • Atmung
  • Bewusstloser Patient
  • Schock/Kollaps
  • HI/AP
  • Chirurgische Notfälle
  • Brüche & Gelenkverletzungen
  • Wundversorgung und Verbände
  • Rettung und Transport
  • (...)

Unsere Helferausbildung ist grundsätzlich kostenlos. Bei unentschuldigtem Fernbleiben erheben wir eine Stornogebühr von 50 € pro Helferin oder Helfer und Seminartag zu Lasten der entsendenden Rotkreuz-Gemeinschaft. Eine kostenlose Stornierung ist bis 7 Tage vor Seminarbeginn oder durch Vorlage eines ärzlichen Attestes möglich.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten in persönlicher Schutzausrüstung (PSA) an dem Lehrgang teilnehmen. Für die Praxisübungen ist sie Voraussetzung.

Die Lehrgangszeit und den Ort können Sie der untenstehenden Terminübersicht entnehmen.

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